Täter - Jurist
Die Aussagen des Zeugen zu Guttenberg im Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages beweisen:
A. Die ehemaligen Regierungsmitglieder haben als Unternehmer kein qualifiziertes Compliance-Management in deren Unternehmen integriert, ansonsten hätte der Unternehmer zu Guttenberg tatsächlich den Taterfolg der Täter als Bande gemäß dem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München sowie der erlassenen Haftbefehle und der Anordnung der Untersuchungshaft zur Abwehr der Fluchtgefahr in der Wirecard-Affäre als gesetzlich gebundener Unternehmer abgewehrt.
B. Gerwin Nierste hat parallel über das Landgericht Hamburg die Anfänge des Bilanz- und Gewerbebetruges Robin Miethe als Eigen-Antragsteller dessen gerichtlichen Insolvenzverfahrens vor dem Amtsgericht Hamburg bezüglich dessen Beteiligung in der Lombardium Affäre mit der Unterschlagung von 180 Mio. EUR zum Nachteil der Anleger als Folge dessen banden- und gewerbsmäßigen schweren Betruges als Folge des von diesem betriebenen nicht genehmigten tatsächlichen Bankbetrieb als Folge der vorsätzlichen schweren Untreue der Bande um den CDU Junge Union Vorsitzenden der CDU Schleswig-Holstein in 2003 mit der Strafandrohung von nicht unter 10 Jahren Freiheitsstrafe aufgeklärt, so dass der Tatverdacht mit den von Robin Miethe als Geschäftsführer signierten Bilanzen gemäß §§ 152, 160 Strafprozessordnung dringend gewesen ist.
Es war zu erkennen, dass im Keim, der schwere institutionelle rechtsmissbräuchliche Anlagebetrug Ziel der bilanzfälschenden Bande gewesen ist.
C. Nunmehr ist klar:
In der weiteren Sache der insolventen FDP vor 2017 nach Rückkehr der FDP in den deutschen Bundestag, die der Bundesvorsitzende Lindner als "stinkende Leiche" sanierte, hat das FDP Mitglied Reimund Schmitz - heute verheiratet Reimund Rechmann nach dessen Inhaftierung - als Bandenmitglied krimineller Anwälte im Gebiet des Oberlandesgerichtes Oldenburg ein internationales Wettbewerbsverbrechen ausgelöst, im Auftrag der Maschsee - Bande, das anwuchs zum internationalen mehrgliedrigen Gerichtsboykott, da richterbestechliche Banden sich derart nur schützen.
Diese Bandenmitglieder Reimund Rechmann, ehemals Schmitz, sind geschützt worden, durch die FDP Niedersachsen, sowie die CDU Niedersachsen.
Die Mehr-Täter-Ebenen-Verwicklung ist diesseits vollständig aufgedeckt.
D. Die Korruption, die für den Erhalt des Rechtsfriedens bekämpft werden soll, ist der Motor der Abgabenüberhebung, des Prozessbetruges und damit der Gebührenüberhebung krimineller Anwälte.
Wenn erkannt wird, das kriminelle Anwälte und Notare einfallen wollen in die Unternehmen, dann ist dies zu stoppen. Die Gerichte sind dafür anscheinend nicht gesetzlich vorgesehen, jedenfalls beweist dies die Realität.
Der Rechtsfrieden wird durch die untätigen Bundes- und Landesministerien sowie die Anwalts- und Notarkammern gebrochen.
Dies beweist Gerwin Nierste, weshalb er den Beschluss NotSt ( B ) 1/02 Bundesgerichtshof einfügt:
"...
Dem Notar wird im wesentlichen vorgeworfen, er habe in den Jahren 1997 bis 1999 im Zusammenhang mit der Beurkundung von zahlreichen Kaufverträgen über Eigentumswohnungen, an denen ganz überwiegend nicht in seinem Amtsbereich ansässige Personen beteiligt waren und die außerhalb seines Amtsbereichs belegene Objekte betrafen, schuldhaft gegen seine Pflichten aus § 14 Abs. 2 und 3 BNotO verstoßen, seine Amtstätigkeit zu versagen, wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden, und jedes Verhalten zu vermeiden, das den Anschein der Abhängigkeit oder Parteilichkeit erzeugt. A. L. aus D. und M. Sch. aus H., letzterer teilweise als Geschäftsführer einer von ihm betriebenen Gesellschaft, ließen durch den Notar etwa 40 Verträge über den Ankauf von Eigentumswohnungen beurkunden. Diese Wohnungen verkauften sie mit etwa 60 vor dem Notar geschlossenen Verträgen zu einem Mehrfachen des Ankaufspreises weiter, in 27 Fällen noch am selben Tag oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Ankauf. Bei 25 Weiterverkaufsfällen hat der Notar an L. und Sch. Barauszahlungen von circa 4,65 Mio. DM vorgenommen. Insgesamt hat er im Zeitraum von 1997 bis 1999 knapp 9 Mio. DM bar ausbezahlt, davon etwa 7 Mio. DM an L. und Sch.. Für die Barzahlungen liegen Quittungen nebst Identitätsfeststellung vor, die Gründe für die Barzahlung sind nicht vermerkt. Nach Auffassung der Einleitungsbehörde waren die tatsächlich vereinbarten Weiterverkaufspreise zum Nachteil der Käufer für den Notar erkennbar weit überhöht. Außerdem seien, was der Notar gewußt h aben müsse, die beurkundeten Kaufpreise deutlich höher gewesen als die tatsächlich vereinbarten, um mit Blick auf die Beleihungsvorschriften der - 4 - Banken die von L. und Sch. versprochene 100%-Finanzierung zu erreichen. Der Notar hat gegen die vorläufige Amtsenthebung Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt. Das Oberlandesgericht hat den Antrag durch Beschluß vom 1. November 2001 zurückgewiesen. Dagegen wendet sich der Notar mit der Beschwerde, der das Oberlandesgericht nicht abgeholfen hat.
...
a) Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen im Strafverfahren und im Disziplinarverfahren besteht der hinreichende Verdacht, daß eine größere Anzahl von Personen, an die die Eigentumswohnungen weiterverkauft wurden, einen weit überhöhten Kaufpreis bezahlt hat, weil ihnen wertmindernde Eigenschaften der Objekte (Sanierungsbedarf in Höhe von mehreren Millionen DM, Leerstehen von Wohnungen oder problematische Mietverhältnisse) verschwiegen wurden. Bereits feststehen dürfte, daß in vermutlich allen Fällen die beurkundeten Kaufpreise die wirklich vereinbarten deutlich überstiegen, um bei den Banken eine volle Finanzierung des tatsächlich geschuldeten Kaufpreises zu erreichen.
...
Der Notar hat in der Beschwerdebegründung vom 28. November 2001 den objektiven Sachverhalt nicht bestritten und ausdrücklich eingeräumt, daß das Verfahren der Kaufpreisfinanzierung unredlich war. Soweit er im Schriftsatz vom 6. Februar 2002 meint, zwischenzeitlich habe sich herausgestellt, daß jedenfalls teilweise nicht von Wuchergeschäften gesprochen werden könne, ist dies mangels konkreter Angaben nicht nachvollziehbar und auch nicht ersichtlich.
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Gerwin Nierste beweist und sichert forensisch im Rahmen dessen Fraud-Management derartige entstehende, schleichende, und dynamisiert und explodierende richter- und abgeordnetenbestechliche Verbrechen, die nachhaltig als schwer geschäftlich bestechliche Verbrechen instrumentalisiert und stringent politisch schwer bestechlich im Rahmen von Unrechtsvereinbarungen verfolgt werden durch den fortgesetzten schweren Versicherungsbetrug als interföderales und interfraktionelles korruptives institutionelles Verbrechen in Form: des Veranlagungsbetruges, der bestechlich erlassenen Steuerbescheide, sowie der grundgesetzwidrigen Gebührenüberhebungsverfahrenszüge als Systematik der Rechtsbeugung.
Dies ist in Deutschland fortan ein Offizialdelikt.
Beauftragen Sie Gerwin Nierste, der mit Ihnen besondere Bedingungen vereinbaren werden wird, wenn ein derartiges standardkorruptives Verbrechen gegen Sie vorliegt.
Ihr
Gerwin Nierste