ICRHM-PE - Institut für Compliance-, Risk-, Health-Management & Private Equity

Intelligence Strategic Direction e.K., Gerwin Nierste 

Leistungskatalog - Intelligence Strategic Direction e.K.


Leistungskatalog:

Die globale interdisziplinäre Wirtschaftsberatung ist tätig in den Bereichen:

Gesetz, Ökonomie einschließlich Gesundheitsökonomie, Industrieökonomie, Wirtschafts- und Sozialpolitik, Finanzwissenschaften.


Hinweis:


Grundsätzlich ist das KWG, Kreditsicherungsrecht im Allgemeinen und Besonderen zu beachten und Gegenstand der Beratung des Unterzeichners.

Wettbewerbstäter, die bereits widerrufen waren als Steuerberater und/oder Anwälte, die deren insolvente Kunden vermarkten möchten, werden deutlich mit allen gesetzlichen Möglichkeiten bekämpft.


Der Marktmissbrauch vor allem der widerrufenen Steuerberater und/oder Anwälte, Notare und anderer Täter aus den Bereichen der bestechlichen Beamten und Richter/Staatsanwälte wird diesseits  bekämpft.

Der Schutz gefährdeter Gesellschafter ist im Segment externes Management von Familien-/Mittelstandsunternehmen vertraglich vereinbart. Wehren Sie ab, Opfer von kriminellen Notaren zu werden, die mit dem Netzwerk richterbestechlicher Täter Firmenbestattungen kreditbetrügerisch vermarkten.


Beauftragen Sie den Unterzeichner, sobald Sie einen verdichteten Verdacht tatsächlich beweisgesichert formulieren können, um die Manipulation der Beratung durch die gesellschafter- und/oder geschäftsführernahen Berater als mögliche Mittäter und kettenangestiftete Kettenanstifter zu verhindern. In Deutschland wird derzeit besonders aufgrund der Corona-Pandemie wirtschaftsfeindlich die Nachfolgeplanung boykottiert. Eine Form des Boykotts ist auch das Verramschen der Unternehmen durch die vorgelagerte Vernichtung des Unternehmenswertes. Lassen Sie sich beraten. Hinweis: Die Verwicklung von abgeordnetenbestechlichen Tätern ist stets in derartigen Falllagen nachzuweisen.

Die Sanierung von Kundenunternehmen wird ausschließlich unter den Bedingungen der Marktsicherung mit der Begleitung weiterer Berater, auch der bereits unter Vertrag  befindlichen dienlichen Berater, vorgenommen. Liegt der für die Sanierung u.a. kausale Parteiverrat als beendetes Verbrechen der Berater der freien Berufe  als vertragswidrig handelnde Berater vor, wird dieser mit allen Folgen für das Unternehmen und die Gesellschafter und/oder Inhaber vollständig ermittelt. Die Strafverfolgungsbehörden werden dann eingeschaltet, sobald der dringende Tatverdacht zu beweisen ist. Die Sanierungsfälle, die von verdeckt insolventen Steuerberatern geschäftlich bestechlich oder gewerblich hehlerisch angeboten werden, auch z.B. um die eigene, der vertraglich gebundenen Berater, Haftung zu vermeiden, werden konsequent final mit allen Folgen für diese möglichen Täter gemäß §§ 25, 26, 27, 30 StGB ermittelt. Die danach einleitenden Maßnahmen richten sich nach Gesetz, u.a. auch nach §§ 152, 160 Strafprozessordnung. Die Ermittlungsmöglichkeiten der Steuerberater- und Anwaltskammer werden sorgfältig geprüft.

Die diesseitige vertragliche Geheimhaltungsvereinbarung endet, sobald der Versuch des Vergehens oder Verbrechens des Kunden und/oder dessen früherer Berater als Bandenbetrug begonnen werden, und damit der Unterzeichner genötigt wird, ermitteln zu müssen. Wird diesseits ermittelt im Verlauf des Mandates, dass der Sanierungsfall ( oder schlimmer ) eigenverschuldet ist durch die geschäftlich bestechlichen oder andere Formen der Vergehen und/oder  Verbrechen beendenden Täter, auch der ehemaligen Berater oder gar für diese als deren Mittäter, werden alle Folgeschäden dieses Vertrages in allen rechtlichen und gesetzlich zulässigen Optionen abgerechnet. Die AGBs des Unternehmens sind die Grundlage jeder vertraglichen Dienstleistung und/oder Beratung.

Werden Täter überführt, die Insolvenzverschleppung als deren eigene Wirtschaftlichkeit und als Form der fremdgefährdenden Vertragsführung als Verdeckung des Anstellungsbetruges u.a. zu betreiben, werden alle Maßnahmen diesseits eingeleitet. Werden die ehemaligen Berater überführt, Firmenbestattungen aus Effizienzgestaltungen weiterer Investoren zu wählen und zu beenden, werden die Ermittlungen der Taten und Folgen der Taten vorbereitend für die weitere Sachbearbeitung weiterer Berater übernommen, um die im Vermögen gefährdeten Gesellschafter u.a. zu schützen.


Das Fehlverhalten im Gesundheitswesen sowie in der Justiz zu verhindern, dafür arbeite ich. Die Korruption in der Politik sowie die Dienstvergehen von Beamten werden fallabhängig ermittelt.


Die systematische Fehlabrechnung wird aufgedeckt. 


Weiter ist wichtig:

Strafverteidigungen und/oder Vorbereitungen von Strafverteidigungen aufgrund der verdeckten Wirtschaftskriminalität, Wettbewerbskriminalität u.a. der Auftraggeber und/oder deren ehemaliger Berater, die auch abgeordnetenbestechlich agieren können, führt zur fristlosen Beendigung des Vertrages diesseits mit vollständiger Abrechnung aller zukünftigen Schadenseintritte. Grundsätzlich: die Ermittlungskosten werden per Tagessatz abgerechnet für die Dauer der Ermittlungen zuzüglich aller externen Leistungen Dritter, die nachgefragt werden müssen. Netzwerke richter-, abgeordneten- und geschäftlich bestechlicher Täter werden vollends diesseits durchermittelt mit allen Konsequenzen für die Täter.

Die Vermögensverwaltung ist national und/oder international nach Bedarf strategisch instrumentalisiert. Betreibergesellschaften, Versorgungseinheiten u.a. können jederzeit final verhandelt und marktetabliert werden.

Im Mittelstand werden national die Familienunternehmung und die Nachfolge zuzüglich des externen Managements beraten.


Weitere Inhalte der Beratung sind: 

 

Gesetz: 


1.     Re-Engineering – Wirtschaftskriminalität, organisierte Kriminalität      ( auch der Bande gemäß 1 StR 522/12 Bundesgerichtshof – Amtsträgerbande ), Justizverbrechen, Untreue der Anwälte und Steuerberater sowie deren Folgen deren Firmen- und Konzernbestattung als Bestechlichkeitsabfolge

a. Schadensfeststellung Untreue, Betrug und deren Folgeschäden unter Beachtung der bilanziellen Feststellungen

b. Ermittlung gemäß auch u.a. 5 StR 566/17 BGH der Bestechlichkeit und Bestechung der Notare

c. Ermittlung und Sicherung der Amtsenthebung und Ausschluss der Notare und Anwälte sowie Steuerberater

d. Ermittlung verfassungsfeindliche Tendenzen des ins Leere-Laufen lassen als Gebühren- und Abgabenüberhebungstatbestand, Vereitelung der Amortisation der Betriebseinnahmen als Akt der banden- und gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung zur Sicherung der gewerbebetrügerischen "Kreditfähigkeit" der Täter als deren Kreditbetrug 

2.     Ermittlung und Beweissicherung des spezifischen Haftpflichtversicherer- und Haftpflichtversicherungsbetruges durch den besonderen Versicherungsnehmer als gesetzlichen Berufsträger 

3.     Beweisführung Arzthaftung und Medizinschaden 

4.     Beweisführung Industrie und Umweltstraftaten, illegale Verklappung, illegale Entsorgung, illegale europäische und globale               ( Schwerpunkt Indien, sowie Afrika gesamt ) Müllentsorgung auch hochriskanter Abfälle, Energiemanagement, Konsum Verbrennungsanlagen


5.     Medizinstrafrecht


6.     Medienstrafrecht, vor allem Urhebergesetzverstöße und Vervielfältigungsstraftaten


7.     Bilanzrecht und Abwehr des Kreditbetruges – konzentriert: drittschädigende Kreditgewährung und Ermittlung der wirtschaftlichen kumulierten Schädigung jeglicher Form


8.     Amtsdelikte als besonders strafschärfende Delikte


9.     Verfassungs- und Rechtsbruch


10.  UWG und Marktmissbrauch


11.  Nachfolge, Due Diligence, M&A, Betriebsabspaltung, internationale Niederlassung, Finanzierung der Transaktion, Private Equity, Venture Capital


12.  Expansion und Abwehr der Marktverzerrungsschäden als investive Marktgewinnung


13.  Polypole und Oligopole sowie alle damit im Kontext ursächlich zusammenhängenden betriebswirtschaftlichen Theoreme


14.  Umfassende Beratung Familienunternehmen, produzierende Chemie, Metallbau u.a.


15.  Produkthaftung und Produktdiversifikation auch als Folge des innovativen Produktzyklus


16.  Energierecht und betriebswirtschaftliches Energiemanagement auch als investive Anlagenmodifikation der produzierenden Anlagen als produzierte Produktionsgüter



Medizin:


1.  Klinik(en) und deren Betreibergesellschaften

a.     Organisation des Rare Disease Markt - global und national 

2.  Sanierung von Kliniken und Krankenhäusern unter aktiver Beteiligung der Landräte und Bürgermeister sowie weiterer Dritter 

3.     Ergänzende kommunale Medizinversorgung als Akt der Abwehr der Überversorgung 

4.     MVZ, Pflegeheim, Pflegedienste 

5.     Niederlassung Arzt und Apotheker 

6.     Heilmittelerbringer und deren investive Einheiten 

7.     Medizinrecht

8.     Arzthaftung 

9.     Medizinschaden inklusive Medizinstrafrecht 

10.  Auch 9. Als Abfolge der Verweigerung der Einkommensermittlung gemäß §§ 56, 81 SGB VII u.a. in Verbindung mit SGB VI in Verbindung mit §§ 839, 831 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG 

11.  Abwehr der Fehlfeststellungen im Kontext des Medizinschadens auch als Abfolge des dynamisierten und kumulierten Vermögensschadens und dessen Folgen auch unter der Berücksichtigung der Ziele SGB V und SGB XI, auch MBKK, u.a. sowie die Abwehr der konsumtiven Ausgabensteigerungen aufgrund der Verfestigung des Medizinschadens auch unter der Berücksichtigung des gesetzeswidrigen Verzichts der Feststellungen der Wiedereingliederung u.a. gemäß SGB VI, SGB VII u.a. sowie deren Folgen der wirtschaftlichen Schäden durch den Verzicht der Würdigung und Feststellung der berechtigten Ansprüche des geschädigten Versicherungsnehmers 

12.  Sozialversicherungsfeststellungsverfahren und deren Folgen der Versicherungsfähigkeit 

13.  Pharmarecht 

14.  Pharmazie

15.    Re-Organisation Medizinversorgung - auch international ( auch nach militärischen Auseinandersetzungen mit gleichzeitiger Re-Organisation der Sicherstellung der Versorgung in allen Details der betreffenden Bedarfe )

16.    Ermittlung Arzneimittelkriminalität inklusive importierte Arzneimittelkriminalität 

17. Produktdiversifikation(en) SGB V, SGB VII, SGB IX, SGB XI 


Vermögensverwaltung: 

1.     Wertpapierfinanzierung, -darlehen 

2.     Globale Stiftung mit dem Ziel der steuergerechten Vermögenssicherung bei gleichzeitiger Steigerung der Liquiditätsgrade auch als gewerbliche Stiftung als Treuhandstiftung bei Beachtung nationaler Normen als weitere Drittansiedlung 

3.     Erbtheoreme und Finanzierungssicherung der Pflege unter gleichzeitiger Beachtung der Re-Finanzierung der gesteigerten konsumtiven Ausgaben bei Bedarf durch die Zinserträge bei Nichtverbrauch des substantiellen Vermögens ( Bedingung: Substantielles vorhandenes liquides und illiquides ( investiertes ) Vermögen bei Auftragsannahme ) 

4.     Niederlassungstheoreme 

5.     Marktgewinnung und Steigerung der Marktanteile unter den Überlegungen der Preisfindung und der Gewinnmaximierung als Akt der globalen Konkurrenz bei optimaler Produktdiversifikation der internationalen Niederlassung als weitere Marktdurchdringung 

6.     Aktien, Rentenpapiere, Fonds, Investitionsstrategien bei gleichzeitiger Abwehr der Prospekthaftung, sowie der Verhinderung und Vereitelung des investitionsgefährdenden Kapitalanlagemissbrauchs


7.     Private Equity und Venture Capital von Drittanbietern


8.     Unternehmensbeteiligungen jeglicher Art


Politik und Kommune: 

1. Bestandsmanagement - Strukturierung Flächen

2. Bestandsimmobilie, Ersatz- und Erhalt der Investition

3. Investoren

4. Planung und Strukturierung sowie Re-Strukturierung Gewerbepark, Industriebrache, Neuansiedlung

5. Wohnpark - Senioren

6. Sicherung der ärztlichen Versorgung, Ansiedlung von Ärzten


Alle weiteren Unternehmensgegenstände, die nicht aufgeführt werden, sind im Kontext der vier führenden Begrifflichkeiten zu subsumieren und zu definieren. 

Sprechen Sie mich an. Gerne berate ich die optimale Vertragsgestaltung für Sie und den Vorteil Ihrer  Unternehmen, Ihres Konzerns, Ihrer Klinik, Ihrer Stiftung und der Kommune, u.a..  

 

 

Ihr




Gerwin Nierste  


 

( Die AGBs des Unternehmens sind Bestandteile jeglicher Dienstleistung sowie jeglicher Beratungsverträge (!!!), ohne diese gesondert vertraglich zu bestätigen. )







 
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