Nierste Politics - EMRK
Update-Ankündigung in Kürze:
Art. 3 EMRK unter der Betrachtung Art. 65, 14, 9 GG.
Lesen Sie in Kürze für die Abwehr der Einflussnahme der dienstgeheimnisverratenden und unterschlagenden Berater, ob vorbestrafte Anwälte oder vorbestrafte oder insolvente Steuerberater, die Rechtsprechung des EMRK, der die BRD/Deutschland als Mitglied der EU unterworfen ist.
Ihr
Gerwin Nierste