ICRHM-PE - Institut für Compliance-, Risk-, Health-Management & Private Equity

Intelligence Strategic Direction e.K., Gerwin Nierste 

Nierste Against Injustic - Gegen Korruption - RiKo

Es ist richtig, dass das Bundesministerium für  Bildung und Forschung im Feld der Regierungskriminalität forschen lässt.


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RiKo.pdf


RiKo - ist ein oberflächliche Beschreibung, wie die Polizei und Kommune zusammenwirken, um Korruption in vielen Fällen durch den grundgesetzfeindlichen und strafbaren Beweismittelbetrug als Folge der im engeren Sinne straffreien Rechtsbeugung als strafbare Vorteilsgewährung durch die politisch angewiesenen Staatsanwaltschaften zu sichern. Die strafbare Falschbeurkundung im Amt soll Schutz bieten für die Täter. 


Glücklicherweise gab es historisch Generalstaatsanwalt Fritz Bauer. Glücklicherweise.


Die gesetzlichen Instrumentarien, einschließlich der Art. 44 GG, sind vorhanden, um parlamentarisch die exzessiv ausgeufert ungesetzlich handelnden Beamten, die in den allermeisten Fällen nicht zuständigen Beamten gemäß der Rechtsprechung zu §§ 32, 113 StGB des Bundesgerichtshofes gemäß 1 StR 606/14 Bundesgerichtshof sind, zur Umkehr zu bewegen. Die Nicht-Aufgabe eines falschen ausschließlich korruptiven Rechtszuges, der von der STA Osnabrück durch die ausschließliche Arbeit Gerwin Nierste in mehrfachen Fällen bewiesen wird, ist Kennzeichen einer die Tatsachen zerstörenden bösartigen Justiz. Diese besonderen Schadenslagen der Justiz sind Alltag, und müssen angestrengter politisch abgewehrt werden, indem die Amtsenthebung für derartige Täter wahrscheinlicher wird. Die Amtsenthebung sozial korruptiv durch den rechtsbeugenden falschbeurkundenden und beweismittelbetrügerischen Prozesszug kollusiv zu organisieren, ist keine Mandatswahrnehmung durch gebühren- und abgabenüberhebende Anwälte und Steuerberater. Die Unterschlagung provozierter Bescheide, die zu keinem Zeitpunkt zugestellt werden, so bestätigt der RiFG E., sind der Beginn korruptiver Verfahrenszüge, die dann durch die weiteren Unterschlagungen weiterer unterdrückter Beweismittel gemäß § 274 Abs. 1 StGB als Folge provozierter weiterer verbotener Geheimverfahren ergänzt und beschleunigt werden. Die Gestaltung derartiger komplexer Unterschlagungen im Amt als Vorsatz der Rechtsbeugung und der strafbaren Vorteilsgewährung nachzuweisen, ist ein Teil der Leistung des Fraud-Managers Gerwin Nierste. Der Marktmissbrauch durch die in diesen Fall-Lagen verwickelten Beamten, ist abzuwehren. Wirecard ist ein Folgeschaden derartiger Netzwerkstrukturen. 

Sie ist nicht Ausdruck der gestalterischen und weisen Justiz, die wir als Bundesbürger uns wünschen. Das Gesetz im Übrigen auch.

Die gesetzesferne Justiz beugt hemmungslos. Die Abnahme des geistigen Anspruchs der Rechtsprechung derartiger - verwickelter - Juristen, ist aber schon bereits durch den Bundesgerichtshof in dessen rühmlicher ständigen Rechtsprechung zur Rechtsbeugung am Beispiel der DDR - Richter umfangreich - sogar zum Nachlesen - abgearbeitet worden.

Erkenntnisarme Rechtszüge sind der innere Beweis der hemmungslos agierenden gesetzeswidrigen Beamten, die die Netzwerke der abgeordnetenbestechlichen Täter aufgrund grundgesetzfeindlicher und gesetzeswidriger Anweisungen schützen müssen. Objektiv gesteigerte erkenntnisarme Rechtszüge sind somit sehr wohl funktional. Sie bedienen Interessen, die Interessen der strafrechtlich bedeutenden Hintermänner und Rädelsführer, die wiederum abtauchen, sobald die Beweisführung erbracht wird. Abtauchen ist für manche Politiker empfehlenswert.

Nachhaltig haben derartige Netzwerke eine Bedingung zu rechtfertigen:

Die Beamten müssen sachlich und örtlich zuständig werden. Dazu nutzt die verwerfliche abgeordnetenbestechliche Politik das fingierte Verfahren durch die rechtsbeugende Ausbeutung der §§ 152, 160 StGB. Das Bundesverfassungsgericht schweigt. Die steuerschädigende Beförderung derartiger Helfer - die korruptiv deren Amt führen - durch die fingierten Verfahren als Ausdruck der individuellen Fähigkeiten des Beamten, der einen fingierten Sachverhalt verhandeln möchte, ist Ausdruck der realen Justiz. Nicht der Beweis, des tatsächlichen Hintergrundes von Prozesszügen, die objektiv gemäß dem Gesetz verhandelt werden. 


Ihr



Gerwin Nierste






 
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