ICRHM-PE - Institut für Compliance-, Risk-, Health-Management & Private Equity

Intelligence Strategic Direction e.K., Gerwin Nierste 

Nierste Against Injustice - Ermittlung der Bande - § 263 Abs. 5 StGB

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus 5 StR 364/16 Bundesgerichtshof bestätigt die Rechtsauslegung des Gerwin Nierste.


Lesen Sie hier die Entscheidung:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=7a09cd3df6145b672021bef64e79d14d&nr=77535&pos=0&anz=1


Die Bande ist auch möglich, wenn zwei Täter sich einig sind, zukünftig unbestimmte Straftaten zu begehen, und einen weiteren Beteiligten zu dessen Zustimmung bewegen können.


Dies ist der Standardfall der Kettenanstiftung der Amtsträgerbande, und zugleich Rechtsalltag in der Justiz. Diese Rechtswirklichkeit ist die Folge einer geistig infertilen Korruptionspolitik, die den Wert der Verfassungstreue missbraucht.

Davon muss schnellstmöglich abgerückt werden.

Gerwin Nierste ermittelt vor Ort global die Bande, als wichtigste Form der organisierten Kriminalität, die durch die vetternwirtschaftliche Form der Clan-Kriminalität in der kommunalen und interföderalen Korruption besonders zur manipulierten Zielerreichung benötigt wird. Institutionell wird diese Bereitschaft durch die Präsidenten von Landgerichten, Richtern und Staatsanwälten geliefert. Die soziale Korruption ist die Dauerherausforderung derartiger geschlossener Systeme, die von Ministerpräsidenten gefördert werden.

Diese Form der verdichteten Bestechung und Bestechlichkeit sind die Grundlage der Rechtsprechung. Dies ist der eigentliche Skandal.

Gerwin Nierste beweist zielgerichtet den schweren Bandenbetrug in der Pflege, Medizin, Justiz, Politik, Wirtschaft.

Bei derartigen Fall-Lagen werden abweichende Besondere Bedingungen vereinbart.

Vorfinanziert werden müssen 50% der Auftragssumme, die nur unter einer ungestörten Auftragswahrnehmung kalkuliert werden können.

Das Kennzeichen solcher Ermittlungen ist es aber: Die Kumulation der Straftaten unter den Bedingungen des 5 StR 364/16 Bundesgerichtshof durch die eingespielten Amtsträgerbanden mit der Bestätigung und Unterstützung der abgeordnetenbestechlichen Mittäter als Rädelsführer und Hintermänner lassen diese Kosten explodieren.

Deshalb müssen intelligente Ermittlungen ausgelöst werden, die vom Standard der Ermittlungen abweichen.

Nur durch die interdisziplinäre Beratung Gerwin Nierste können Sie die Bestechung und Bestechlichkeit der Polizei verhindern, ansonsten unterliegen Sie dem Beweismittelbetrug der Polizei. Dies beweist Gerwin Nierste in einer unterlassenen Mordermittlung, sowie in den von ihm bearbeiteten Wettbewerbsverbrechen.


Das internationale Wettbewerbsverbrechen ist durch den Gerichtsboykott als Folge der Abgeordnetenbestechung und der Verwicklung des Bundesverfassungsgerichtes zum Vorteil der verstrickten Bundesregierung verdeckt worden.


Wenn nun gegenwärtig die Täter als Hintermänner und richterbestechliche Rädelsführer deren minderen Sachverstand als Ausdruck der Rechtsbeugung als Folge deren Kognitionsverweigerung als Bandenwillen ausdrücken, ist die Verweigerung des Art. 6 EMRK strafrechtlich in Verbindung mit §§ 332, 334, 335 StGB mit der jeweils verbundenen Höchststrafe nunmehr gegen die Täter auszuurteilen.


Die verwickelten Finanzgesellschaften und Versicherungsgesellschaften sind des schweren mehrteiligen schweren Betruges überführt. Die Manipulation der Versicherungsverhältnisse als schwerer Versicherungsbetrug trifft auf den Täter Finanzamtsleiter Osnabrück-Land, wie dieser in 2 K 47/18 FG Niedersachsen schriftsätzlich zugab.



Ihr 



Gerwin Nierste




 
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