ICRHM-PE - Institut für Compliance-, Risk-, Health-Management & Private Equity

Intelligence Strategic Direction e.K., Gerwin Nierste 

Import der Organisierten Kriminalität

Gerwin Nierste bearbeitet verschiedenste Qualitäten qualifizierter Bandenbetrugshandlungen, auch den Import der Organisierten Kriminalität, die wiederum durch die europäische Freizügigkeit ausufert.


Im speziellen Fall geht es um die Verbrechensvereinbarung für Hintermänner und Rädelsführer in der Türkei, die abgeordnetenbestechlich begünstigt wurden, um die Tathandlungen in Deutschland vollziehen zu lassen, zur Sicherung weiterer Interessen, u.a. der Verweigerung der Amtshaftung. Die anteilige erhebliche Tatbeute ( 40 Mio. EUR ) wurde zur Innenfinanzierung der Interessen der Hintermänner in die Türkei und zur weiteren Finanzierung des Lebens des verurteilten Haupttäters P. nach Rückkehr in die Türkei aus dessen deutschen Inhaftierung verbracht.


Der Staat kann nach Art. 34 GG nicht Verbrechen mit dessen Kenntnis im Lauf lassen, um das Ermessen bei Tatdynamik zu einem späteren Zeitpunkt ausüben zu können. Z. B. bestätigte die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermessensfehlerhaft konkret in 2013 nicht ermitteln zu müssen, dafür bestätigte das Landgericht Darmstadt nun in 2023, dass das Verbrechen seit 2013 vorsätzlich begangen ist. Das Strafurteil beweist die Tatdynamik.


Die Tatdynamik als ermessensfehlerhafte Amtsausübung ist in allen Fall-Lagen, die Gerwin Nierste beweist, begünstigt worden. Die amtsmissbräuchliche Begünstigung ist derart schwerwiegend, dass die schwerwiegende Vorteilssicherung des großen Vorteils in der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch in weiteren Fall-Lagen des vereinbarten abgeordnetenbestechlichen Sozialbetrug durch die rechtsbeugende Anweisung gegenüber Behörden des Verzichts der ermessengerechten Ermittlungen zum Vorteil der Täter dauerhaft gewährt wird. Die Verbrechensbeendigung soll nach der Märchenstunde der Abgeordneten immer den Haupttäter arbeitsmindernd für die überlastete Justiz treffen, der wiederum die Kettenanstiftung zum nationalen auch richter- und abgeordnetenbestechlichen Verbrechen ausnutzt, um das willkürliche Ermittlungsversagen ausbeuten zu können.


Deshalb beweist Gerwin Nierste mit dessen weiterer wissenschaftlicher Arbeit:

"Die durch die Zuwanderung und europäische Freizügigkeit garantierte importierte türkische Organisierte Kriminalität als funktionelle kriminelle Vereinigung  als Folge richter- und abgeordnetenbestechlicher Vorteilssicherung gemäß §§ 257, 331 StGB als schwer bandenorganisierter Betrug §§ 108, 332, 334, 335 StGB gemäß dem Landgericht Darmstadt unter der Berücksichtigung der deutschen Clan-Kriminalität der organisierten Banden freier Berufe unter der Berücksichtigung der Beschlüsse NotSt ( B ) 3/05 und AnwSt ( R ) 4/10 jeweils Bundesgerichtshof am Beispiel des Landgericht Osnabrück gemäß dem Zeugen Bundesgerichtshof, dort u.a. dem Notarsenat des Bundesgerichtshofes sowie dem Anwaltsgerichtshof Oberlandesgericht Celle unter der Berücksichtigung des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in der Sache Wircecard gemäß dessen Schlußbericht als Grundlage produktdiversifizierender gemäß § 172 AO gesetzeswidrig beurkundete Steuerbescheide im Vollzug der kettenanstiftenden Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit als Grundlage der Veräußerung gedeckt von den Landes- und Oberlandesgerichten und der sachlich zuständigen OFD"


Die Systematik der abgeordnetenbestechlichen Organisationstaten verwirklichen sich in den hier publizierten schwer organisiert kriminellen Fall-Lagen, die bei Zeiten hätten abgewendet werden können.

Deshalb ist provokant zu fragen: Ist der Rechtsfriedensbruch und die Gefährdung der Demokratie gemäß §§ 129, 130, 85 StGB die historische Last des NSDAP-Deutschland oder Ausdruck der abgeordneten- und richterbestechlichen Käuflichkeit dieser Gruppen? Weshalb handelt diese im Missbrauch des 1985 für die Deutsche Einigung im Willen des Bundeskanzler Kohl notwendig entwickelten MfS/Gestapo-Nachfolger Gesetzes des politischen Feindstrafrechtes in der BRD, was in Frankreich und Deutschland als politische Haft vollzogen wird?

Eines steht fest in allen Fall-Lagen: Die Abgeordneten als bestechliche Täter handeln mit der Feinderklärung. Die Folgen des 31.01.1933 sind nicht überwunden. Es wird nur nicht vergast, das ist großzügig.


Die Bescheidung entgegen § 172 AO als Begünstigungsakt wird in weiteren Fall-Lagen festzustellen sein.


Das FG Niedersachsen verstand 2021, dass Gerwin Nierste zum Vorteil dessen Mandanten die ihn belastenden Steuerbescheide seit 2004 aufheben lassen werden wird, die FG Präsidentin äußerte: "Dann haben wir ein Problem..." KHK Hinnah hat dies zum Vorteil eines richterbestechlichen sukzessiven Mittäter als Mittäter der richterbestechlichen Unrechtsvereinbarung, bewiesen von dem Stellvertretenden Vorsitzenden der weiteren Zivilkammer des LG Münster Dr. Y., wie folgt ausgesagt: "Wir können nicht jeden inhaftieren..." Dies betraf in mehreren Sachverhalten einen bereits bekannten vorsätzlich falsch beurkundenden sowie vorsätzlich falsch beschuldigenden Rechtsanwalt und einen weiteren schwer gewerbehehlerisch und gewerbebetrügerisch tätigen Rechtsanwalt, zuständig war die Anwaltskammer Hamm, angesiedelt beim OLG Hamm.


Mit der Fall-Lösung des Verbrechens der schweren Richterbestechlichkeit des OLG Oldenburg mit der Kettenanstiftung rechtswidriger Anweisungen der richterbestechlichen Verbrechensfortsetzung im Amt durch die Landgerichte Osnabrück, Oldenburg und Münster beweist  bei vorhergehender Bestätigung dieses Verbrechens durch den Zeugen Bundesinnenminister de Maiziere der Berater Gerwin Nierste das politische Kalkül dieser Verbrechen. Der Landtag Niedersachsen verweigerte vorsätzlich die politische Aufarbeitung gemäß einem späteren Landesminister unter MP Weil sowie einer Landtagsabgeordneten. Der Begünstigungsakt als Vorteilssicherung der Verletzung des Art. 44 GG, ist hier von besonderer Bedeutung. Weshalb die Ampelkoalition den weiteren Cum-Ex-U-Ausschuss des Deutschen Bundestages verweigert, ist politisch klar.


Weiteres zur Methode der Bekämpfung exzessiv gesteigerter Verbrechensfolgen durch die Kognitionsverweigerung der Behörden, die von Beginn an die Schadensfolgen entgegen der gesetzlichen Grundlage bewusst fehlerhaft ermitteln, obwohl das Ermessen die exzessive Tatdynamik bei Zeiten vereitelt hätte.

Deshalb bleibt die Frage:

Der große Vorteil der richterbestechlichen Strafvereitelung als tatsächliche die Parteien innenfinanzierende abgeordnetenbestechliche Wirtschafts- und Wettbewerbskriminalität besteht bei ausgewählten auffälligen Fraktionen im Deutschen Bundestag?


Ihr


Gerwin Nierste



 
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