ICRHM-PE - Institut für Compliance-, Risk-, Health-Management & Private Equity

Intelligence Strategic Direction e.K., Gerwin Nierste 

Nationale und transnationale Geldwäsche - Verbrechen des Kinder-und Menschenhandel - ohne Schlepperkriminalität

Nationale und transnationale Geldwäsche - auch in der Form des nationalen und transnationalen systematisch organisiert kriminellen Verbrechen des Kinder- und Menschenhandel als aktive Zuführung für pädokriminelle Nachfrager


Mit der wissenschaftlichen Arbeit


"Der durch den Untersuchungsausschuss des Landtages NRW im Falle Lügde bestätigte Kinder- und Menschenhandel in Deutschland als Folge ausgeuferter den Teilakt des pädokriminellen Missbrauchs bezüglich des Opfers versteigernder internationaler pädokrimineller Nachfrage zum gesteigerten Nachteil in Form des schweren Nachteils des wehrlosen Opfers als Innenfinanzierung der Organisierten Kriminalität als Tatbestand der europäischen und transnationalen Geldwäsche und des Kinder- und Menschenhandel im Besonderen – auch hier: Abgeordneten- und Richterbestechlichkeit als Grundlage des Fortbestandes
Oder anders gefragt: Wer weist wirksam zur Strafvereitelung im Amt und zur Fortsetzung des Wirtschaftsverkehrs im Kontext des Menschen- und Kinderhandel gemäß §§ 232, 236 StGB fortgesetzt an?
- Handeln der strafvereitelnden Behörden in der Kenntnis der BGH seits formulierten Ablehnung der Mauerschützen der DDR und/oder dem Paradigmenwechsel der Auschwitz-Rechtsprechung auch unter Beachtung des Strafurteils wegen der Todeslisten der Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof, die in 10.500 Fällen schuldig gesprochen wurde gemäß dem Zeugen Landgericht Itzehoe zu dessen Geschäftszeichen 3 KLs 315 Js 15865/16 jug. dessen großer Jugendstrafkammer als Fortsetzungshandlung der Todeslisten in anderen Fall-Lagen"


beweist Gerwin Nierste die Systematik der gesetzeswidrigen Bescheidung von wirtschaftlichen Ergebnissen aus der Verbrechensvereinbarung organisiert krimineller Strukturen gemäß § 172 AO als gesetzeswidrige Bescheidung als Folge dem Gesetz verstoßender Tathandlungen.


Mit der Recherche zu weiteren Opfern aus dem Zyklus Lügde, hat Gerwin Nierste die Fortsetzungshandlungen in anderer Form der Fortsetzungshandlungen des gewerbehehlerischen organisiert kriminellen strafbaren Kinder- und Menschenhandel im Kontext der Zahlungsabwicklung auch vor dem Landgericht München I angeklagter Vorstände von Zahlungsdienstleistern weiter ermittelt.

Die Folgen der nationalen und internationalen Geldwäsche als Zahlungsabwicklung im Sinne der genehmigungspflichtigen von der Deutschen Bundesbank und der BaFin zu überwachende Unternehmen werden auch im weiteren Verlauf dieser Homepage mit einem weiteren Rechtsproblem des vorsätzlichen Versagen konfrontiert.


Die Kognitionsverweigerung als Richterbestechung und -bestechlichkeit beweist Gerwin Nierste nunmehr als grundsätzliches Problem des Art. 3 GG.

Die simplifizierte und simplifizierende historische Strategie der Haupttäterschaft als Kettenanstiftungsorgie der tatsächlichen auftretenden auch von Land- und Oberlandesgerichten abgeurteilte Verbrecher, als Folge deren Kettenanstiftung der explodierenden Beteiligung der Täter im Amt als Folge des Demokratieversagens des Deutschen Bundestages sowie in der Folge des Versagens der willkürlich strafvereitelnden richterbestechlichen Justiz ist Alltag.


Am Beispiel Landgericht Darmstadt, Finanzgericht Niedersachsen u.a., beweist Gerwin Nierste die Willkür der richterbestechlichen willkürlichen Beweisvereitelung als Begünstigungsakt der Hintermänner und Rädelsführer gemäß § 129 StGB, die den größten wirtschaftlichen Vorteil der Parteispenden, der politischen statistisch nicht gefährdeten Listenverteilung in den Landtagen und im Bundestag vor dem Beschluss der Verkleinerung des Bundestages in der Zukunft nach Ausweitung der Legislaturdauer um 25% generieren.


Weiteres in Kürze.


Ihr


Gerwin Nierste










 
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